In Karlsruhe hat das Bundesverfassungsgericht heute ein Urteil gefällt, welches als wegweisend für das gesamte Beamtentum in Deutschland angesehen wird. Vier beamtete Lehrer hatten auf ihr Streikrecht gepocht – und verloren.

Die Verfassungsbeschwerde der vier Lehrer richtete sich dagegen, dass das aus dem Grundgesetz abgeleitete Streikverbot für Beamte verfassungswidrig sei. Die Richter widersprachen dem heute. Das Streikverbot ist nach Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts untrennbar mit den Fundamenten des Berufsbeamtentums verbunden. „Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft“, argumentierte der der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle.

Eine Lehrerin aus Nordfriesland hatte sich an einem Warnstreik beteiligt und erhielt dafür einen Verweis. Dieser kann unterschiedlich ausfallen und reicht von einer einfachen Eintragung in der Personalakte bis zu einer Geldbuße oder Streichung freier Tage.

Für Beamte gilt nach Artikel 33 des Grundgesetzes ein Streikverbot, da Beamte prinzipiell unkündbar sind und eine lebenslange staatliche Versorgung erhalten. Der damalige Bundesinnenminister de Maizière sagte im Januar, dass ein Streikverbot dafür sorge, dass die öffentliche Verwaltung funktionsfähig bleibe. In Deutschland gibt es rund 600.000 verbeamtete Lehrer.

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